Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen, bietet bis zu 31.7.2020 vergünstigte Essen für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die nicht am “Bildungs- und Teilhabepaket” teilnehmen können.
Was möchte dieser Härtefallfonds des Landes erreichen?
Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zu gemeinsamen Mittagessen, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an. Er gilt bis zum 31. Juli 2020.
Härtefallfonds oder Bildungs- und Teilhabepaket – was kommt für mich in Frage?
Zunächst ist die Frage zu stellen, ob Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Dann sollten Sie einen Antrag auf Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Wenn Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, aber sich dennoch in einer finanziellen Notlage befinden, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds möglicherweise erfolgreich sein.
Wichtiger Hinweis für Hortkinder:
Sollte Ihr Kind einen Hort besuchen, können Sie auch dann einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds stellen, wenn Sie oder Ihr Kind zum Leistungsbereich des SGB II / SGB XII gehören und/oder Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten.
Welche Leistung gibt es?
Bieten Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen an,
können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Auch Kinder, die einen Hort besuchen, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommenen Mittagessen.
Für jede Mahlzeit ist grundsätzlich ein Eigenanteil von 1 Euro vom Schüler/der Schülerin/dem Kind zu leisten.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen nach dem Härtefallfonds sollen den Kindern genauso schnell und
unbürokratisch zu Gute kommen, wie dies beim Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen ist. Deshalb wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Dort können Sie einen Antrag stellen, über den dann auch vor Ort entschieden wird. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob und ggfl. welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.