Masernschutzimpfung
Das gültige Masernschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern vorlegen müssen. Der Nachweis sollte bis zum 8.10.2021 den Tutoren vorgelegt werden. Beachten sie die verlinkten PDF-Dokumente.
Informationsschreiben an die Erziehungsberechtigten Seite 1.PDF Seite 2.PDF