Information: Lernmittelliste für das Schuljahr 25/26

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf dieser Liste sind die Lernmittel für das Schuljahr 2025/2026 aufgeführt, die Sie selber anschaffen müssen.
Wichtig: Es handelt sich dabei ausschließlich um Lernmittel für zielgleiche Schülerinnen und Schüler.

Sollten Sie Anspruch auf Lernmittelbefreiung haben, dann denken Sie bitte daran, den entsprechenden Antrag mit Bescheinigung bis zum 14.07.2025 bei uns einzureichen. Wer hat Anspruch auf Lernmittelbefreiung?

  • Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch
    XIII
  • Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, zusätzlich die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach
    – dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    – dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – wirtschaftliche Jugendhilfe von der Zahlung des Eigenanteils zu befreien. Anspruchsberechtigte legen der Schule einen entsprechenden Nachweis vor.

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