Die Schulleitung

der Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz

Oliver Stratmann

Leitender Gesamtschuldirektor

Der Schulleiter ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Repräsentation der Schule nach außen
  • Organisation und pädagogische Koordination, insbesondere in Bezug auf die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
  • Wahrnehmung ausdrücklich zugewiesener Aufgaben gemäß Schulgesetz und Datenschutzbestimmungen
  • Prüfung von Konferenzbeschlüssen und Überwachung ihrer Umsetzung
  • Entscheidung über Unterrichtsverteilung sowie über die Bildung von Klassen und Kursen
  • Bearbeitung personalbezogener Angelegenheiten des pädagogischen Personals
  • Beratung des pädagogischen Personals in fachlichen und organisatorischen Fragen
  • Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen dienstlicher Beurteilungen
  • Endgültige Unterzeichnung von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
  • Planung und Koordination der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule

Stephan Steinborn

stellvertretender Schulleiter

Der ständige Vertreter ist insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Vorbereitung der Unterrichtsverteilung sowie Erstellung und Dokumentation von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen
  • Organisatorische Unterstützung der Schulleitung bei der Entwicklung des Schulprogramms
  • Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Planung des Ganztagsbereichs
  • Koordination des Einsatzes des nicht-pädagogischen Personals unter Berücksichtigung dienstrechtlicher und arbeitsvertraglicher Vorgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger in Angelegenheiten der Schulgebäude, Schulausstattung und des Schulgeländes
  • Festlegung schulinterner Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherungsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
  • Abstimmung mit dem Schulträger zur Organisation der Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
  • Verwaltung der Haushaltsmittel gemäß den Beschlüssen der Schulkonferenz und den Vorgaben des Schulträgers

Petra Lebens

Didaktische Leiterin

Die didaktische Leiterin nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulprogramms
  • Koordination von Beratungsprozessen innerhalb der Schule
  • Abstimmung und Planung von Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung der Schülerinnen und Schüler
  • Gewährleistung einer einheitlichen und vergleichbaren Leistungsbewertung an der Schule
  • Organisation fächerübergreifender didaktisch-methodischer Projekte
  • Planung und Steuerung des Ganztagsbetriebs
  • Verantwortung für die Erstellung und Bereitstellung von Elterninformationen zur pädagogischen und fachlichen Arbeit der Schule
  • Planung und Durchführung interner Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Weitergabe von Informationen zu externen Fortbildungsveranstaltungen
  • Organisation und Moderation pädagogischer Gesprächskreise, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elternschaft
  • Unterstützung und Beratung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der schulischen Organisationsstrukturen

Birgit Tewes

Abteilungsleiterin der Jahrgänge 5-7

Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Abläufe innerhalb ihrer Abteilung
  • Durchführung von abteilungsspezifischen Konferenzen und Besprechungen
  • Beratung der Lehrkräfte, die in ihrer Abteilung unterrichten
  • Information und Beratung der Eltern, die zur Abteilung gehören
  • Leitung von Klassenkonferenzen bei Themen wie Schullaufbahnberatung, Entscheidungen zur Schullaufbahn und der Vergabe von Schulabschlüssen
  • Überprüfung von Klassenbüchern, Kurslisten und anderen relevanten Unterlagen, die für Schullaufbahnentscheidungen von Bedeutung sind
  • Mitwirkung bei der Planung der Unterrichtsverteilung und der Organisation des Unterrichts
  • Endgültige Unterzeichnung von Lernstandsberichten und Zeugnissen, mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
  • Überwachung der Leistungsbewertung, einschließlich der Einsichtnahme in schriftliche Leistungsnachweise und Notenübersichten – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung oder den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren; Beratung der Schulleitung in Fragen zur Leistungsbewertung

Frank Thommes

Abteilungsleiter der Jahrgänge 8-10

Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Abläufe innerhalb ihrer Abteilung
  • Durchführung von abteilungsspezifischen Konferenzen und Besprechungen
  • Beratung der Lehrkräfte, die in ihrer Abteilung unterrichten
  • Information und Beratung der Eltern, die zur Abteilung gehören
  • Leitung von Klassenkonferenzen bei Themen wie Schullaufbahnberatung, Entscheidungen zur Schullaufbahn und der Vergabe von Schulabschlüssen
  • Überprüfung von Klassenbüchern, Kurslisten und anderen relevanten Unterlagen, die für Schullaufbahnentscheidungen von Bedeutung sind
  • Mitwirkung bei der Planung der Unterrichtsverteilung und der Organisation des Unterrichts
  • Endgültige Unterzeichnung von Lernstandsberichten und Zeugnissen, mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
  • Überwachung der Leistungsbewertung, einschließlich der Einsichtnahme in schriftliche Leistungsnachweise und Notenübersichten – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung oder den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren; Beratung der Schulleitung in Fragen zur Leistungsbewertung

Daniel Horn

Abteilungsleiter der Jahrgänge EF, Q1 und Q2

Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Abläufe innerhalb ihrer Abteilung
  • Durchführung von abteilungsspezifischen Konferenzen und Besprechungen
  • Beratung der Lehrkräfte, die in ihrer Abteilung unterrichten
  • Information und Beratung der Eltern, die zur Abteilung gehören
  • Leitung von Klassenkonferenzen bei Themen wie Schullaufbahnberatung, Entscheidungen zur Schullaufbahn und der Vergabe von Schulabschlüssen
  • Überprüfung von Klassenbüchern, Kurslisten und anderen relevanten Unterlagen, die für Schullaufbahnentscheidungen von Bedeutung sind
  • Mitwirkung bei der Planung der Unterrichtsverteilung und der Organisation des Unterrichts
  • Endgültige Unterzeichnung von Lernstandsberichten und Zeugnissen, mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
  • Überwachung der Leistungsbewertung, einschließlich der Einsichtnahme in schriftliche Leistungsnachweise und Notenübersichten – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung oder den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren; Beratung der Schulleitung in Fragen zur Leistungsbewertung