Die Schulleitung
der Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz
Oliver Stratmann
Leitender Gesamtschuldirektor
Der Schulleiter ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Repräsentation der Schule nach außen
- Organisation und pädagogische Koordination, insbesondere in Bezug auf die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Wahrnehmung ausdrücklich zugewiesener Aufgaben gemäß Schulgesetz und Datenschutzbestimmungen
- Prüfung von Konferenzbeschlüssen und Überwachung ihrer Umsetzung
- Entscheidung über Unterrichtsverteilung sowie über die Bildung von Klassen und Kursen
- Bearbeitung personalbezogener Angelegenheiten des pädagogischen Personals
- Beratung des pädagogischen Personals in fachlichen und organisatorischen Fragen
- Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen dienstlicher Beurteilungen
- Endgültige Unterzeichnung von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
- Planung und Koordination der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule
Stephan Steinborn
stellvertretender Schulleiter
Der ständige Vertreter ist insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Vorbereitung der Unterrichtsverteilung sowie Erstellung und Dokumentation von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen
- Organisatorische Unterstützung der Schulleitung bei der Entwicklung des Schulprogramms
- Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Planung des Ganztagsbereichs
- Koordination des Einsatzes des nicht-pädagogischen Personals unter Berücksichtigung dienstrechtlicher und arbeitsvertraglicher Vorgaben
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger in Angelegenheiten der Schulgebäude, Schulausstattung und des Schulgeländes
- Festlegung schulinterner Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherungsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
- Abstimmung mit dem Schulträger zur Organisation der Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
- Verwaltung der Haushaltsmittel gemäß den Beschlüssen der Schulkonferenz und den Vorgaben des Schulträgers
Petra Lebens
Didaktische Leiterin
Die didaktische Leiterin nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulprogramms
- Koordination von Beratungsprozessen innerhalb der Schule
- Abstimmung und Planung von Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung der Schülerinnen und Schüler
- Gewährleistung einer einheitlichen und vergleichbaren Leistungsbewertung an der Schule
- Organisation fächerübergreifender didaktisch-methodischer Projekte
- Planung und Steuerung des Ganztagsbetriebs
- Verantwortung für die Erstellung und Bereitstellung von Elterninformationen zur pädagogischen und fachlichen Arbeit der Schule
- Planung und Durchführung interner Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Weitergabe von Informationen zu externen Fortbildungsveranstaltungen
- Organisation und Moderation pädagogischer Gesprächskreise, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elternschaft
- Unterstützung und Beratung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der schulischen Organisationsstrukturen
Birgit Tewes
Abteilungsleiterin der Jahrgänge 5-7
Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Koordination der organisatorischen und pädagogischen Abläufe innerhalb ihrer Abteilung
- Durchführung von abteilungsspezifischen Konferenzen und Besprechungen
- Beratung der Lehrkräfte, die in ihrer Abteilung unterrichten
- Information und Beratung der Eltern, die zur Abteilung gehören
- Leitung von Klassenkonferenzen bei Themen wie Schullaufbahnberatung, Entscheidungen zur Schullaufbahn und der Vergabe von Schulabschlüssen
- Überprüfung von Klassenbüchern, Kurslisten und anderen relevanten Unterlagen, die für Schullaufbahnentscheidungen von Bedeutung sind
- Mitwirkung bei der Planung der Unterrichtsverteilung und der Organisation des Unterrichts
- Endgültige Unterzeichnung von Lernstandsberichten und Zeugnissen, mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
- Überwachung der Leistungsbewertung, einschließlich der Einsichtnahme in schriftliche Leistungsnachweise und Notenübersichten – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung oder den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren; Beratung der Schulleitung in Fragen zur Leistungsbewertung
Frank Thommes
Abteilungsleiter der Jahrgänge 8-10
Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Koordination der organisatorischen und pädagogischen Abläufe innerhalb ihrer Abteilung
- Durchführung von abteilungsspezifischen Konferenzen und Besprechungen
- Beratung der Lehrkräfte, die in ihrer Abteilung unterrichten
- Information und Beratung der Eltern, die zur Abteilung gehören
- Leitung von Klassenkonferenzen bei Themen wie Schullaufbahnberatung, Entscheidungen zur Schullaufbahn und der Vergabe von Schulabschlüssen
- Überprüfung von Klassenbüchern, Kurslisten und anderen relevanten Unterlagen, die für Schullaufbahnentscheidungen von Bedeutung sind
- Mitwirkung bei der Planung der Unterrichtsverteilung und der Organisation des Unterrichts
- Endgültige Unterzeichnung von Lernstandsberichten und Zeugnissen, mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
- Überwachung der Leistungsbewertung, einschließlich der Einsichtnahme in schriftliche Leistungsnachweise und Notenübersichten – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung oder den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren; Beratung der Schulleitung in Fragen zur Leistungsbewertung
Daniel Horn
Abteilungsleiter der Jahrgänge EF, Q1 und Q2
Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Koordination der organisatorischen und pädagogischen Abläufe innerhalb ihrer Abteilung
- Durchführung von abteilungsspezifischen Konferenzen und Besprechungen
- Beratung der Lehrkräfte, die in ihrer Abteilung unterrichten
- Information und Beratung der Eltern, die zur Abteilung gehören
- Leitung von Klassenkonferenzen bei Themen wie Schullaufbahnberatung, Entscheidungen zur Schullaufbahn und der Vergabe von Schulabschlüssen
- Überprüfung von Klassenbüchern, Kurslisten und anderen relevanten Unterlagen, die für Schullaufbahnentscheidungen von Bedeutung sind
- Mitwirkung bei der Planung der Unterrichtsverteilung und der Organisation des Unterrichts
- Endgültige Unterzeichnung von Lernstandsberichten und Zeugnissen, mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
- Überwachung der Leistungsbewertung, einschließlich der Einsichtnahme in schriftliche Leistungsnachweise und Notenübersichten – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung oder den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren; Beratung der Schulleitung in Fragen zur Leistungsbewertung