Information: Anschaffung von Schulbüchern im Eigenanteil
Liebe Eltern,
ihr Kind bekommt im kommenden Schuljahr viele Bücher von der Schule ausgeliehen. Sie sind als Eltern dennoch gesetzlich verpflichtet, pro Schuljahr einen Eigenanteil zu leisten. Daher bitten wir darum, folgende Bücher bis zum 01.09.2026 für ihr Kind zu kaufen.
Sollten Sie Anspruch auf Lernmittelbefreiung haben, dann denken Sie bitte daran, den entsprechenden Antrag mit Bescheinigung bis zum 14.07.2026 bei uns einzureichen. Wer hat Anspruch auf Lernmittelbefreiung?
• Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
• Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, zusätzlich die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach
- dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – wirtschaftliche Jugendhilfe
von der Zahlung des Eigenanteils zu befreien. Anspruchsberechtigte legen der Schule einen entsprechenden Nachweis vor.
Petra Lebens (Didaktische Leiterin)
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen Jahrgänge:


