Herzlich willkommen im Fach-Bereich Islamischer Religions-Unterricht

Der islamische Religions-Unterricht an unserer Schule ist
bekenntnis-orientiert.
Bekenntnis-orientiert bedeutet:
Der Unterricht ist für muslimische Schüler und Schülerinnen.
Und der Unterricht ist für Schüler und Schülerinnen,
die sich für den muslimischen Glauben interessieren.

Wer entscheidet über den Inhalt im Unterricht?
Das Land Nordrhein-Westfalen mit dem
Kern-Lehrplan für den Islamischen Religions-Unterricht
in Nordrhein-Westfalen.

Wer darf beim islamischen Religions-Unterricht mitmachen?

Alle Schüler und Schülerinnen dürfen beim
islamischen Religions-Unterricht mitmachen:

  • Schüler und Schülerinnen aus allen Ländern
  • Schüler und Schülerinnen aus allen Gesellschaften

Das ist wichtig:

Der Schüler oder die Schülerin soll sich für den Islam interessieren.

Und die Eltern sagen bei der Schul-Anmeldung:
Mein Kind möchte beim islamischen Religions-Unterricht mitmachen.

Das lernen die Schüler und Schülerinnen in der 5. bis 10. Klasse
im islamischen Religions-Unterricht:

  • Die islamische Glaubens-Lehre
  • Die Gemeinschaft der Propheten
  • Die Geschichte von dem Islam
  • Der Koran und die Sunna
  • Islamische Religions-Praxis
  • Verantwortliches Handeln
  • Andere Religionen und Welt-Anschauungen

Die Schüler und Schülerinnen sollen verstehen:

  • Wie verhalte ich mich als Moslem oder Muslima richtig?
  • Wo finde ich Informationen über richtiges Verhalten?
  • Wie kann ich als Moslem oder Muslima gut mit den Menschen
    von anderen Religionen zusammenleben?

Die Lehrer und Lehrerinnen von dem Fach-Bereich
Islamischer Religions-Unterricht sagen:

Wir haben eine große Verantwortung für unsere
Schüler und Schülerinnen.

Wir fördern die Schüler und Schülerinnen im Unterricht.
Wir erklären den Schülern und Schülerinnen:

  • So könnt ihr als Jugendliche und Erwachsene
    gut in der Gesellschaft leben.
  • Und so könnt ihr als Moslems und Muslimas
    gut in der Gesellschaft leben.

Die Note im Fach-Bereich Islamische Religion

Dafür bekommen die Schüler und Schülerinnen im Schul-Fach Islamische Religion eine Note:

  • Für die Mitarbeit im Unterricht
  • Für Schul-Aufgaben und Haus-Aufgaben
  • Für Tests
  • Für einen Vortrag

Die Note im Schul-Fach Islamische Religion ist wichtig:

  • Für die Versetzung
  • Für den Schul-Abschluss

Der Fach-Bereich Islamischer Religions-Unterricht arbeitet
mit den Fach-Bereichen Evangelische Religion und Katholische Religion zusammen.

Und der Fach-Bereich Islamischer Religions-Unterricht arbeitet
mit diesen Gemeinden zusammen:

• Mit der DiTiB Mevlana-Moschee in Köln-Porz
• Mit dem Begegnungs-Zentrum Synagogen-Gemeinde Köln-Porz

Alle Lehrer und Lehrerinnen für islamischen Religions-Unterricht
sind Muslime und haben eine Lehr-Erlaubnis.
Eine Lehr-Erlaubnis bedeutet: Der Lehrer oder die Lehrerin
darf Unterricht machen.
Die Lehr-Erlaubnis kommt vom Beirat für den Islamischen
Religions-Unterricht in Nordrhein-Westfalen.