Benutzungs-Ordnung

Benutzungs-Ordnung bedeutet:
Das sind die Regeln für die Benutzung von der Bibliothek.

 

1.
Nur Schüler*innen und Lehrer*innen
von der Lise-Meitner-Gesamt-Schule dürfen unsere Bibliothek benutzen.
Andere Menschen dürfen die Bibliothek nicht benutzen.

Die Benutzer und Benutzerinnen dürfen in der Bibliothek
Medien für den Unterricht suchen.

Medien sind zum Beispiel:

  • Bücher, Magazine, Mangas, Comics, DVDs
  • Computer mit Internet-Zugang.

Die Benutzer und Benutzerinnen können auch Medien für ihre Freizeit ausleihen und mit nach Hause nehmen.

2.
Alle Medien in der Bibliothek gehören der Stadt Köln.

Jeder Benutzer und jede Benutzerin darf die Medien in der Bibliothek benutzten oder ausleihen und nach Hause mitnehmen.
Niemand kann sagen:
Ich will die Medien allein benutzen.

3.
Die Benutzer und Benutzerinnen von der Bibliothek
wollen in Ruhe lesen oder arbeiten.
Deshalb muss es in der Bibliothek leise sein.
Die Regale in der Bibliothek müssen ordentlich sein.

Essen, trinken und rauchen ist in der Bibliothek verboten.

4.
Die Benutzung von der Bibliothek kostet kein Geld.

Die Benutzer und Benutzerinnen können die Bibliothek nur
in den Öffnungs-Zeiten benutzen.

5.
Es gibt in der Bibliothek einen Platz für die Taschen, Mäntel und Jacken von den Benutzern und Benutzerinnen.
Die Bibliothek übernimmt aber keine Haftung für die Sachen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Die Bibliothek ersetzt und bezahlt keine gestohlenen Sachen.

6.
Alle Benutzer und Benutzerinnen von der Bibliothek müssen
einen Schul-Ausweis zeigen.

7.
Alle Benutzer und Benutzerinnen müssen die Regeln von der Bibliothek einhalten.
Sie müssen das machen, was die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Bibliothek sagen.

8.
Für Bücher gibt es eine Ausleih-Frist von 4 Wochen.

Das bedeutet:
Die Benutzer und Benutzerinnen können Bücher 4 Wochen lang ausleihen.
Für andere Medien gibt es andere Ausleih-Fristen.

Manchmal möchten die Benutzer und Benutzerinnen die Medien
länger ausleihen.
Dann können sie in der Bibliothek einen Antrag stellen.
Die Bibliothek prüft: Hat keine andere Person die Medien bestellt?
Dann kann die Ausleih-Frist verlängert werden.

Bei der Verlängerung kann die Bibliothek sagen:
Wir möchten die ausgeliehenen Medien sehen.
Dann muss der Benutzer oder die Benutzerin die Medien vorzeigen.

Die Benutzer und Benutzerinnen können nicht viele Medien
zur gleichen Zeit ausleihen.

9.
Die Benutzer und Benutzerinnen dürfen ausgeliehene Medien
nicht an andere Menschen weitergeben.

10.
Wenn ein Benutzer oder eine Benutzerin Medien zu lange ausleiht, gibt es eine Anmahnung von der Bibliothek.
Anmahnung bedeutet:
Die Bibliothek schreibt dem Benutzer oder der Benutzerin:
Bitte bring die Medien schnell zurück.

Wenn der Benutzer oder die Benutzerin die Medien nicht zurückbringt, gibt es eine zweite Anmahnung.

Wenn der Benutzer oder die Benutzerin die Medien auch dann nicht zurückbringt, dann darf er oder sie die Bibliothek nicht mehr benutzen.

11.
Bevor Schüler*innen oder Lehrer*innen die Schule verlassen, müssen sie alle Medien in die Bibliothek zurückbringen.

Sie bekommen dann einen Schein von der Bibliothek.
Auf dem Schein steht:
Alle Medien sind wieder in der Bibliothek.

Wer nicht alle Medien in die Bibliothek zurückbringt,
bekommt eine schriftliche Anmahnung.

12.
Alle Benutzer und Benutzerinnen müssen beim Abholen
von den Medien genau prüfen:
Sind die Medien vollständig, heil und sauber?

Die Benutzer und Benutzerinnen müssen die Medien gut behandeln.
Sie dürfen die Medien nicht verlieren, schmutzig machen oder
kaputt machen.

Wenn Benutzer oder Benutzerinnen Medien verlieren, kaputt machen oder schmutzig machen, dann müssen sie den Schaden bezahlen.

Eltern müssen für Schäden bezahlen, die ihre Kinder gemacht haben.

13.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden nach dem Urheber-Recht.
Das bedeutet zum Beispiel:
Benutzer oder Benutzerinnen dürfen Kopien von den Medien
nicht verkaufen.
Wenn Benutzer oder Benutzerinnen trotzdem Kopien von den Medien
verkaufen, bezahlt die Bibliothek nicht für den Schaden.

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die aus der Veränderung
an Computer-Programmen entstehen.

Das bedeutet zum Beispiel:

Vielleicht arbeitet ein Computer-Programm nicht richtig.
Dann ersetzt und bezahlt die Bibliothek nicht für den Schaden.

14.
Wenn Benutzer und Benutzerinnen sich nicht an die Regeln
von der Benutzungs-Ordnung halten, dürfen sie die Bibliothek
nicht mehr benutzen.

Das ist wichtig:

Dieser Text ist in Leichter Sprache ist eine Übersetzung
von der Benutzungs-Ordnung in Standard-Sprache.

So können Sie besser verstehen:
Das steht in der Benutzungs-Ordnung.

Aber: Nur der Brief in Standard-Sprache ist rechts-gültig.

Rechts-gültig bedeutet:
Nach dem Gesetz gilt nur der Text in Standard-Sprache.

Dieser Text in Leichter Sprache ist nicht rechts-gültig.

Köln, den 10. September 2009

Fellmann (Schulleiter)                              Kuhn (Bibliothekarin)